THG-Prämien-Vergleich

THG-Prämie für Ladestellen und Wallboxen

Wer einen Ladepunkt betreibt, kann den dort geladenen Strom für die THG-Quote anrechnen lassen und bekommt dafür Geld pro Kilowattstunde. Das betrifft vor allem öffentliche Ladesäulen, Firmenparkplätze, Hotels, Garagen und Wohnanlagen.

Anbieter für Ladestellen

Für Ladestrom gibt es kaum feste Listenpreise. Meist erstellen die Anbieter ein Angebot nach Ihrer Jahresmenge.

THG-AnbieterVergütungBedingungenLink
CO2-Prämie (externer Anbieter, öffnet in neuem Fenster)co2prämie.at8,5 ct/kWh fix8,5 ct/kWh fix (GRANIT) oder 7–11 ct/kWh variabel (PROFIT)Zum Anbieter
Elektrovorteil (externer Anbieter, öffnet in neuem Fenster)elektrovorteil.atauf AnfrageFür Betreiber öffentlicher Ladestationen mit MID-konformem Zähler, Betrag auf AnfrageZum Anbieter
epuls (externer Anbieter, öffnet in neuem Fenster)epuls.atab 10.000 kWh, auf AnfrageKostenlose Vormerkung ab 10.000 kWh Jahresverbrauch, Vergütung nicht in jedem Fall möglichZum Anbieter
carbonify (externer Anbieter, öffnet in neuem Fenster)carbonify.atauf AnfrageFür öffentlich zugängliche Ladepunkte, Vergütung pro kWh auf AnfrageZum Anbieter

Stand 14. Oktober 2026. Angaben laut Anbieterseiten, ohne Gewähr.

Was bringt Ihre Ladestelle?

Geben Sie die geladene Strommenge pro Jahr und den angebotenen Satz ein. Voreingestellt ist der Fixsatz von CO2-Prämie (8,5 ct/kWh).

4.250 €pro Jahr

Wer bekommt die Prämie für Ladestrom?

Grundsätzlich wird jede Kilowattstunde nur einmal angerechnet. Für Strom aus einer öffentlichen Ladesäule bekommt deshalb der Betreiber der Säule die Prämie, nicht die Person, die dort lädt.

  • Öffentliche Ladepunkte: Der Betreiber kann die abgegebene Strommenge einreichen. Der Ladepunkt muss im Ladestellenverzeichnis der E-Control eingetragen sein.
  • Halböffentliche Ladepunkte wie Kunden- oder Mitarbeiterparkplätze: Abrechnung nach gemessener Menge.
  • Private Wallbox: Für ein reines E-Auto reicht meist die Pauschale von 1.500 kWh über den Zulassungsschein. Wer nachweislich mehr lädt und einen geeichten Zähler hat, kann bei einigen Anbietern nach Messung abrechnen.

Voraussetzungen

  • Ein MID-konformer, also geeichter Stromzähler am Ladepunkt. Intelligente Ladekabel, mobile Wallboxen oder einfache Zwischenzähler werden nicht anerkannt.
  • Dokumentierte Lademengen für das ganze Kalenderjahr.
  • Das Umweltbundesamt nimmt Anträge erst ab 100.000 kWh pro Jahr an. Kleinere Mengen bündelt der Anbieter. Manche Anbieter nehmen Ladestellen erst ab 10.000 kWh im Jahr.

Angebote für Ihre Ladestelle

Wir holen passende Angebote für Ihre Strommenge ein. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zu Ladestellen

Lohnt sich das für eine einzelne Wallbox zu Hause?

Meist nicht zusätzlich. Ein reines E-Auto bekommt die Pauschale von 1.500 kWh ohne Messung. Nur wenn Sie deutlich mehr laden und einen geeichten Zähler haben, kann die Abrechnung nach tatsächlicher Menge mehr bringen. Für Plug-in-Hybride ist die gemessene Menge der einzige Weg zur Prämie.

Kann ich die Pauschale fürs Auto und die Wallbox-Menge doppelt bekommen?

Nein. Dieselbe Strommenge darf nur einmal angerechnet werden. Entweder die Pauschale über das Fahrzeug oder die gemessene Menge über den Ladepunkt.

Welche Strommenge kommt bei einem Firmenparkplatz zusammen?

Das hängt von der Nutzung ab. Grob geschätzt kommt ein Ladepunkt, an dem an jedem Arbeitstag ein Dienstwagen lädt, auf einige Tausend kWh im Jahr. Mehrere solcher Ladepunkte erreichen damit schnell die 10.000 kWh, ab denen viele Anbieter eigene Angebote machen.

Wie lange bin ich an einen Anbieter gebunden?

Laut Kraftstoffverordnung höchstens ein Verpflichtungsjahr. Achten Sie bei Ladestellen besonders auf Klauseln, die eine längere Bindung oder eine automatische Verlängerung vorsehen.