THG-Prämien-Vergleich

THG-Anbieter wechseln oder doppelt anmelden: Was ist erlaubt?

Pro Jahr dürfen Sie Ihr E-Auto nur bei einem THG-Anbieter einreichen lassen. Wechseln können Sie jedes Jahr. Was bei einer Doppelanmeldung passiert und worauf Sie beim Wechsel achten.

Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit Redaktion THG-Prämien-Vergleich

Hand steckt einen Ladestecker in ein weißes Elektroauto

Einmal pro Jahr, ein Anbieter

Die Kraftstoffverordnung erlaubt, einmal im Jahr mit einem Anbieter einen Vertrag zu schließen, der Ihre Strommenge einreicht (§ 11 Abs. 3 KVO 2012). Der Vertrag darf höchstens ein Verpflichtungsjahr umfassen. Für jedes Jahr gibt es also genau einen Anbieter, und jedes Jahr können Sie neu wählen.

Was passiert bei einer Doppelanmeldung?

Die Anbieter können vorher nicht prüfen, ob Sie schon woanders angemeldet sind. Das Umweltbundesamt gibt dazu aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Auffallen wird die Doppelanmeldung erst, wenn zwei Anbieter dieselbe Strommenge einreichen.

Dann fordert das Umweltbundesamt die Anbieter auf, den Mangel zu beheben. Klappt das nicht rechtzeitig, wird die Strommenge auf die beteiligten Anbieter aufgeteilt, jeder bekommt den gleichen Anteil (§ 11 Abs. 8b). Bei zwei Anbietern also halbe-halbe.

Für Sie heißt das: Kein Anbieter bekommt die volle Menge, und Sie verstoßen in der Regel gegen die Bedingungen beider Anbieter. Je nach Vertrag zahlen die Anbieter dann weniger aus oder verlangen Geld zurück. Beim ÖAMTC zum Beispiel schließt eine Anmeldung bei einem anderen Anbieter für dasselbe Jahr die ePrämie aus.

So wechseln Sie für das nächste Jahr

  1. Bedingungen des bisherigen Anbieters lesen. Manche Anbieter merken Sie für das nächste Jahr vor, wenn Sie nicht widersprechen. Steht das drin, widersprechen oder kündigen Sie rechtzeitig, am besten schriftlich.
  2. Neuen Anbieter auswählen. Fixprämie, Auszahlungstermin und Bedingungen finden Sie in unserem Vergleich.
  3. Für das richtige Jahr anmelden. Achten Sie darauf, für welches Prämienjahr Sie unterschreiben. Sie brauchen den Zulassungsschein und Ihre Kontonummer.
  4. Bestätigungen aufheben. Falls es später Fragen gibt, können Sie belegen, wann Sie wo angemeldet waren.

Kann ich im laufenden Jahr wechseln?

Haben Sie für 2026 schon einen Vertrag unterschrieben, bleibt es für 2026 bei diesem Anbieter. Ein Wechsel ist dann für 2027 möglich. Eine Ausnahme ist der Halterwechsel: Wird das Auto verkauft, wählt die neue Halterin oder der neue Halter für die restlichen Tage einen eigenen Anbieter. Mehr dazu im Beitrag Leasing, Firmenwagen und Verkauf.

Lohnt sich ein Wechsel?

Die Prämien ändern sich jedes Jahr, und die Unterschiede zwischen den Anbietern liegen oft bei 10 bis 30 € pro Fahrzeug. Bei einem einzelnen Auto ist das überschaubar, bei einem Fuhrpark kommt einiges zusammen. Wichtiger als ein paar Euro sind oft der Auszahlungstermin und ob der Betrag fix ist. Aktuelle Prämien vergleichen

Häufige Fragen

Darf ich die THG-Prämie bei zwei Anbietern beantragen?

Nein. Pro Jahr dürfen Sie die Strommenge Ihres Fahrzeugs nur einem Anbieter übertragen. Bei einer Doppelanmeldung wird die Menge aufgeteilt.

Muss ich mich jedes Jahr neu anmelden?

Der Vertrag gilt höchstens für ein Jahr. Ob Sie sich neu anmelden müssen oder der Anbieter Sie für das nächste Jahr vormerkt, steht in seinen Bedingungen.

Merkt der Anbieter, wenn ich schon woanders angemeldet bin?

Vorher nicht. Das Umweltbundesamt stellt eine Doppelanmeldung erst bei der Einreichung fest.

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