THG-Prämie 2026: Bis wann Sie Ihr E-Auto anmelden können
Für die ePrämie 2026 können Sie Ihr E-Auto noch bis Anfang 2027 anmelden. Entscheidend ist die Frist Ihres Anbieters, für die Höhe zählt nur das Zulassungsdatum. Alle Termine im Überblick.
Die kurze Antwort
Für das Prämienjahr 2026 können Sie Ihr E-Auto noch bis Anfang 2027 bei einem THG-Anbieter anmelden. Die genaue Frist legt jeder Anbieter selbst fest. Sie endet vor dem 1. März 2027, denn bis dahin müssen die Anbieter alle Strommengen beim Umweltbundesamt eingereicht haben. Am sichersten melden Sie noch 2026 an und prüfen die Frist in den Bedingungen Ihres Anbieters.
Die gesetzliche Frist: 1. Jänner bis 1. März
Die Kraftstoffverordnung legt fest, dass die THG-Anbieter (im Gesetz „Antragsberechtigte“) die Strommengen eines Jahres zwischen 1. Jänner und 1. März des Folgejahres beim Umweltbundesamt einreichen (§ 11 Abs. 8 KVO 2012). Laut Mobilitätsministerium geht das nur einmal in diesem Zeitraum. Was ein Anbieter bis 1. März nicht eingereicht hat, ist für dieses Jahr verloren.
Sie selbst reichen nichts beim Umweltbundesamt ein. Das geht erst ab 100.000 kWh im Jahr, ein E-Auto kommt mit der Pauschale auf 1.500 kWh. Deshalb sammeln die Anbieter die Fahrzeuge vieler Halterinnen und Halter und reichen sie gemeinsam ein.
Zeitplan für das Prämienjahr 2026
| Wann | Was passiert |
|---|---|
| 2026 bis Anfang 2027 | Anmeldung beim Anbieter mit Zulassungsschein und Kontonummer. Die genaue Frist steht in den Bedingungen des Anbieters. |
| bis 15. Jänner 2027 | Beim ÖAMTC: Nachweis der geladenen Strommenge, wenn Sie kWh-genau statt mit der Pauschale abrechnen. |
| 1. Jänner bis 1. März 2027 | Die Anbieter reichen die gesammelten Strommengen beim Umweltbundesamt ein. |
| ab Frühjahr 2027 | Das Umweltbundesamt prüft die Anträge und stellt Bescheinigungen aus. Danach verkaufen die Anbieter die Mengen an die Mineralölwirtschaft. |
| Sommer bis Herbst 2027 | Reguläre Auszahlung, je nach Anbieter. Die Termine stehen in der Tabelle unten. |
Spät anmelden kostet nichts, spät zulassen schon
Wann Sie sich beim Anbieter anmelden, spielt für die Höhe der Prämie keine Rolle. Ist das E-Auto das ganze Jahr 2026 auf Sie zugelassen, bekommen Sie die volle Pauschale, auch wenn Sie erst im Dezember unterschreiben.
Anders ist es beim Zulassungsdatum. Wird das Fahrzeug erst im Lauf des Jahres auf Sie zugelassen oder vorher abgemeldet, sinkt die Pauschale anteilig nach Tagen. Ein vereinfachtes Beispiel: Zulassung am 1. Juli, also an 184 von 365 Tagen. Bei einer Jahresprämie von 125 € bleiben rund 63 €. Mit dem Rechner auf der Startseite können Sie das für jeden Anbieter durchrechnen.
Wann kommt das Geld?
Regulär erst im Lauf des Jahres 2027, nachdem das Umweltbundesamt die Mengen bestätigt hat. Einige Anbieter zahlen auf Wunsch schon nach wenigen Wochen aus und behalten dafür etwas mehr ein.
| Anbieter | Reguläre Auszahlung | Frühere Auszahlung |
|---|---|---|
| CO2-Prämie | GRANIT und PROFIT etwa 5 Wochen nach Freigabe durch das Umweltbundesamt, also rund im August des Folgejahres | 115 €: RASANT: Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss |
| Elektrovorteil | Meist in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres, nach der Prüfung durch das Umweltbundesamt | Sofortzahlung wird angeboten, solange gültig; Betrag nicht veröffentlicht |
| ÖAMTC | Nach der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, in der Regel bis Ende September des Folgejahres | kein Angebot ausgewiesen |
| epuls | ePrämie TOP im Oktober 2027, nach der Prüfung durch das Umweltbundesamt | 112 €: ePrämie NOW: Auszahlung innerhalb von 2 Wochen nach erfolgreicher Prüfung |
| Quotlix | Mitte des Folgejahres | 125 €: Vorgezogene Auszahlung mit Abschlag |
| carbonify | Spätestens 14 Tage nach dem Bescheid des Umweltbundesamts | 125 €: Vorgezogene Auszahlung mit Abschlag |
| WirKaufenDeineTHG | Nach der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt | kein Angebot ausgewiesen |
Stand 14. Oktober 2026. Angaben laut Anbieterseiten.
Frist verpasst: Kann ich 2025 nachholen?
Nein. Die Strommengen für 2025 mussten bis 1. März 2026 beim Umweltbundesamt eingereicht sein. Einen späteren Antrag sieht die Kraftstoffverordnung nicht vor. Für 2026 können Sie aber noch anmelden, und ab 2027 jedes Jahr neu.
Gilt die Anmeldung automatisch für das nächste Jahr?
Ein Vertrag mit einem Anbieter darf höchstens ein Verpflichtungsjahr umfassen (§ 11 Abs. 3 KVO 2012). Manche Anbieter merken Sie trotzdem für das Folgejahr vor. Was gilt, steht in den Bedingungen. Wer wechseln will, findet die Regeln im Beitrag THG-Anbieter wechseln.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die THG-Prämie 2026 beantragen?
Bis zur Frist Ihres Anbieters. Sie endet spätestens vor dem 1. März 2027, weil die Anbieter bis dahin beim Umweltbundesamt einreichen müssen. Am sichersten ist eine Anmeldung noch im Jahr 2026.
Bekomme ich weniger, wenn ich mich erst im Dezember anmelde?
Nein. Entscheidend ist, wie lange das Fahrzeug 2026 auf Sie zugelassen war, nicht wann Sie sich anmelden.
Kann ich die Prämie für 2025 noch nachträglich beantragen?
Nein. Die Einreichung für 2025 war nur bis 1. März 2026 möglich.
Wann wird die Prämie für 2026 ausgezahlt?
Regulär im Lauf des Jahres 2027, nach der Prüfung durch das Umweltbundesamt. Mit vorgezogener Auszahlung gibt es bei einigen Anbietern schon nach wenigen Wochen Geld, dafür etwas weniger.
Quellen
- Kraftstoffverordnung 2012 (RIS), § 11
- Mobilitätsministerium (BMIMI): FAQs zur Kraftstoffverordnung 2012 (PDF, Stand April 2025)
- ÖAMTC: ePrämie


