THG-Prämien-Vergleich

THG-Prämie für Plug-in-Hybride: Geht das in Österreich?

Die Pauschale von 1.500 kWh gibt es nur für reine E-Autos. Für Plug-in-Hybride zählt allein der gemessene Ladestrom an einer Wallbox mit geeichtem Zähler, und nur wenige Anbieter machen mit.

Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit Redaktion THG-Prämien-Vergleich

Weißes Elektroauto vor einer Doppelgarage mit Wallbox an der Hauswand

Kurz gesagt

Eine Pauschale gibt es für Plug-in-Hybride nicht. Der Strom, mit dem Sie einen Hybrid laden, kann aber angerechnet werden, wenn er an einem nicht öffentlichen Ladepunkt mit geeichtem Zähler gemessen wird. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Sie zu Hause laden und ob Sie schon eine passende Wallbox haben.

Warum es für Hybride keine Pauschale gibt

Die Kraftstoffverordnung sieht die Pauschale von 1.500 kWh pro Jahr nur für zweispurige, vollelektrische Fahrzeuge vor (§ 11 Abs. 8 Z 2 KVO 2012). Das Mobilitätsministerium stellt in seinen FAQ klar, dass für Plug-in-Hybride keine Pauschale beantragt werden kann. Der Ladestrom ist aber anrechenbar, wenn die geladene Menge exakt erfasst wird.

Das brauchen Sie für die Prämie

  • Einen nicht öffentlichen Ladepunkt, etwa eine Wallbox zu Hause oder in der Firmengarage. Nicht öffentlich heißt: nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control eingetragen.
  • Einen MID-konformen Zähler im Ladepunkt. Gemessen wird am Ladepunkt selbst. Eigene Zähler im Schaltkasten des Gebäudes werden laut Ministerium nicht anerkannt.
  • Ladedaten für das ganze Jahr, am besten jeder Ladevorgang einzeln. Viele Wallboxen liefern das über die App oder das Online-Portal des Herstellers.
  • Keine mobile Wallbox und kein intelligentes Ladekabel. Deren Daten gelten nicht als Nachweis einer exakten Strommenge.
  • Einen Anbieter, der Hybride annimmt. Das tun längst nicht alle, siehe Tabelle.

Welche Anbieter nehmen Plug-in-Hybride?

AnbieterPlug-in-Hybrid
CO2-PrämieKeine Angabe auf der Angebotsseite
ElektrovorteilNur mit privater Ladestation und Verbrauchsnachweis (z. B. MID-Zähler)
ÖAMTCNicht möglich, auch nicht mit gemessener Strommenge
epulsKeine Angabe
QuotlixKeine Pauschale; nur Strommengen über eine Wallbox mit integriertem Zähler
carbonifyLaut Anbieterseite für rein elektrische Fahrzeuge
WirKaufenDeineTHGKeine Angabe

Stand 14. Oktober 2026. Angaben laut Anbieterseiten, ohne Gewähr.

„Keine Angabe“ heißt: Auf der Website des Anbieters haben wir dazu nichts gefunden. Fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Was bringt das? Eine Beispielrechnung

Wie viel Geld es pro gemessener Kilowattstunde gibt, veröffentlichen die meisten Anbieter nicht. Zur Orientierung lässt sich die Pauschale für reine E-Autos umrechnen: 125 € für 1.500 kWh sind rund 8,3 Cent pro kWh.

AnnahmeAn der Wallbox geladen pro JahrPrämie bei 8,3 ct/kWh
Selten zu Hause geladen500 kWhrund 42 €
Akku etwa zweimal pro Woche voll1.000 bis 2.000 kWhrund 83 bis 167 €
Fast immer elektrisch unterwegs2.500 kWhrund 208 €

Die Werte sind Annahmen zur Orientierung, kein Angebot eines Anbieters. Ein Plug-in-Hybrid hat meist einen Akku mit rund 10 bis 20 kWh. Den tatsächlichen Satz pro kWh nennt Ihnen der Anbieter.

Lohnt sich eine neue Wallbox mit MID-Zähler dafür?

Allein wegen der Prämie meist nicht. Eine Wallbox mit MID-Zähler kostet mehr als ein einfaches Modell, die Prämie bringt im Beispiel oben einige Dutzend bis gut 200 € im Jahr. Wer ohnehin eine Wallbox mit geeichtem Zähler hat, sollte die Prämie dagegen mitnehmen.

Und wenn ich auf ein reines E-Auto umsteige?

Dann gibt es die Pauschale ohne Messung. Gezählt werden die Tage, an denen das E-Auto auf Sie zugelassen ist. Prämien für E-Autos vergleichen

Häufige Fragen

Bekomme ich für meinen Plug-in-Hybrid die Pauschale von 1.500 kWh?

Nein. Die Pauschale gilt nur für zweispurige, vollelektrische Fahrzeuge.

Zählt Strom von öffentlichen Ladesäulen?

Nicht für Sie. Strom aus öffentlichen Ladepunkten rechnet der Betreiber der Ladesäule an. Dieselbe Strommenge darf nur einmal angerechnet werden.

Reicht der Zwischenzähler in meinem Sicherungskasten?

Nein. Laut Mobilitätsministerium werden eigene Zähler im Schaltkasten des Gebäudes nicht akzeptiert. Gemessen werden muss am Ladepunkt, mit einem MID-konformen Zähler.

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